Auch wenn es schmerzhaft ist, schon zu Lebzeiten über den Tod eines Haustieres nachzudenken, sollte man dennoch frühzeitig überlegen, was am Tag X mit dem toten Liebling geschehen soll. Es gibt verschiedene Arten der Tierbestattung.
Nach dem ‚Tierkörperbeseitigungsgesetz‘ (TierKGB) dürfen Hunde, Katzen und Kleintiere in jedem Bundesland – außer in der Hansestadt Bremen – im Garten begraben werden, vorausgesetzt der Garten liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Im Zweifelsfall kann man sich beim zuständigen Ordnungsamt erkundigen und eine Genehmigung einholen.
Tierbestattung im eigenen Garten
Bei der Aushebung des Tiergrabes muss man darauf achten, dass zu öffentlichen Wegen und Plätzen ein Abstand von 1 bis 2 Meter eingehalten wird. Der Tierkörper muss von einer Erdschicht bedeckt werden, die gemessen vom Rand des Grabes mindestens 50 cm hoch ist. Der Tierkörper sollte in leicht verrottendes Material eingewickelt oder gelegt werden, hierfür eignen sich Wolldecken oder Pappkartons.
Begräbnis im Wald
Im Wald ist das Vergraben eines Haustieres streng verboten. Widersetzt man sich dieser Regel, kann man wegen Ordnungswidrigkeit mit hohen Bußgeldern bestraft werden.
Tierkörperbeseitigungsanlage
In der Tierkörperbeseitigungsanstalt werden die Tierkörper verbrannt. Bis 2005 war es üblich, die Tierkörper zu Tiermehl zu verarbeiten, das als Futtermittel weiter verarbeitet wurde. Heute ist das gesetzlich verboten. Die Tierkörper werden bei hohen Temperaturen verbrannt, so dass nur noch Asche übrig bleibt. (Quelle: Tierheim und Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V.)
Professionelle Tierbestattung
Der Tierhalter kann wählen zwischen einer Feuerbestattung als Einzel- oder Sammeleinäscherung in einem deutschen Haustierkrematorium, einer Urnenbeisetzung oder Erdbestattung auf dem eigenen Grundstück oder auf dem Tierfriedhof.
Bei der einfachen Einäscherung wird das Haustier zusammen mit anderen Tieren kremiert. Die Asche verbleibt im Krematorium. Bei der Einzeleinäscherung wird das Tier einzeln kremiert. Die Asche wird dem Tierhalter in einer Urne übergeben. In beiden Fällen erhält der Tierhalter eine Urkunde mit den genauen Daten der Einäscherung. Bei der Suche nach einem seriösen Tierbestatter, der alle gesetzlichen Auflagen erfüllt, kann man sich im Internet schlau machen oder seinen Tierarzt befragen. Auf Wunsch des Tierhalters bietet ein Tierbestattungsinstitut einen Rundum-Service.