Meiden Sie dubiose Tierverkäufer. Hochsaison für dubiose Tierverkäufe: Es gibt Alternativen. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e. V. klärt auf: Das gilt es rechtlich beim Tiererwerb im Ausland zu beachten:
Es ist Ferienzeit und die Deutschen zieht es ins Ausland. Auf den dortigen Märkten stoßen deutsche Urlauber häufig auf süße Welpen und kleine Katzenbabys, die für kleines Geld zum Verkauf angeboten werden. Die großen Augen der kleinen Kerlchen sind dabei so herzzerreißend, dass kurzerhand die Familie vergrößert wird. Dieser natürliche Helferinstinkt und der daraus folgende Spontaneinkauf birgt das Risiko eines großen Trauerspiels, da diese Tiere häufig schon so krank sind, dass sie trotz guter Pflege nicht mehr auf die Beine kommen. Ein Video zum Elend und Leid dieser Tiere auf den Märkten finden Sie hier.
Alternative Möglichkeiten: Tiererwerb
Mathis Ruff, Vorsitzender des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e. V. empfiehlt daher, im Einklang mit den Ratschlägen der Tierschutzorganisationen, wie auch beim Erwerb in Deutschland, auf legale Züchter, Tierhandlungen oder Tierheime zurückzugreifen. Der BvDR e. V. plädiert aber besonders zum Tierheim. Hier werden Tiere abgegeben, die im Tierhandel erworben und wegen Überforderung zurückgegeben wurden, dessen Vorbesitzer verstorben ist oder die ausgesetzt wurden. Daher warten hier die Haustiere darauf, dass sich ein neues und liebevolles Zuhause für sie findet.
Einreisebestimmungen und Transport
Unabhängig vom Anbieter, sollten Sie darauf achten, dass immer ein Kaufvertrag abgeschlossen wird und ein Impfnachweis bzw. ein Heimtierausweis vorliegen. Im Allgemeinen gelten nämlich folgende Einreisebestimmungen in der EU für Heimtiere:
- Ihr Tier muss einen sogenannten „EU-Heimtierausweis“ besitzen. Darin vermerkt sind Daten zum Tier, zum Halter des Tieres und alle bisherigen ärztlichen Untersuchungen
- Es muss eine aktuelle Tollwutimpfung vorhanden sein
- Ihr Haustier muss durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein
Beachten Sie außerdem die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder, da neben den allgemeinen EU-Bestimmungen, zusätzliche Vorgaben auf Sie zukommen können. Die Bestimmungen Deutschlands und einer Vielzahl europäischer Länder stellt Ihnen der BvDR e. V. unter www.anwalt.org/einreisebestimmungen-tiere zur Verfügung. Die Einreisebestimmungen für Tiere nach Deutschland erfordern beispielsweise, dass zusätzliche Impfpapiere mitgeführt werden
Diese länderspezifischen Bestimmungen gilt es auch beim Transport der Tiere im Flugzeug zu berücksichtigen. Zunächst aber sollten sie alle Vorschriften der jeweiligen Airline verinnerlichen und ihr Tier anmelden. Ganz wichtig ist es immer das Wohl des Tieres an erste Stelle zu setzen und entsprechend ihre Fahrt, sei es mittels Auto oder Flugzeug, auch mit Rücksicht auf das Tier zu planen. Reisen ist für Tiere nämlich grundsätzlich mit Stress verbunden.
Alternativ bieten sich auch Tierspeditionen an, die den Lebendtierversand übernehmen. In Deutschland muss hierbei die Tierschutztransportverordnung beachtet werden. Grundsätzlich gilt aber, dass ein Tierversand dem Tierschutz Rechnung tragen muss und Verletzungen und vermeidbares Leid des Tieres ausgeschlossen sein müssen. Weitere Informationen zum Tiererwerb sowie zum Tierrecht und Tierschutz erfahren Interessierte auf www.anwalt.org.
Hintergrund:
Das Informationsportal Anwalt.org informiert über alle relevanten Rechtsthemen in Deutschland. Unter www.anwalt.org/tierrechte finden Sie zusätzlich alle wichtigen Unterpunkte, die mit dem Tierrecht zusammenhängen. Das Portal begleitet zusätzlich Bürgerinnen und Bürger bei der Suche nach dem passenden Rechtsanwalt. Hier wird eine Reihe ausgewählter Anwaltskanzleien für jede Region und größere Stadt des Landes aufgeführt. Es wird dabei von Rechtsjournalisten kontinuierlich ausgebaut und stetig aktualisiert. Anwalt.org wird vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. herausgegeben.
Ziel des Verbandes ist es umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können.
© Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. – Pressemitteilung – Berlin, 25. August 2016