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	<title>Kommentare zu: Ja zum Balkonnetz - Gerichtsurteil</title>
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	<description>Das Katzenportal für Katzenfreunde</description>
	<pubDate>Fri, 10 Sep 2010 18:29:23 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Roswitha</title>
		<link>http://www.catplus.de/tipps-fuer-tierfreunde/ja-zum-balkonnetz-gerichtsurteil/#comment-620</link>
		<dc:creator>Roswitha</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 May 2010 21:49:52 +0000</pubDate>
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		<description>Dieses Urteil ist aber für Eigentümerhäuser nicht gültig.

Siehe :
Katzennetz: Allein die Optik entscheidet

Wird die Hausfassade einer Wohnungseigentumsanlage dadurch verunstaltet, das ein Wohnungseigentümer an seinem Balkon ein Katzennetz anbringt, dann muss dieses wieder entfernt werden, wenn dies die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Katzennetz durch einen Eingriff in das Mauerwerk befestigt wurde oder nicht. Entscheidend ist alleine der optische Eindruck.
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az.: 2Z BR 38/03 

Für Eigentümerhäuser gelten leider sehr eigene Gesetze und somit auch Rechte für die Mieter dieser Wohnungen, was ich in anderer Sache selber erfahren mußte und mir durch einen Anwalt bestätigt wurde.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dieses Urteil ist aber für Eigentümerhäuser nicht gültig.</p>
<p>Siehe :<br />
Katzennetz: Allein die Optik entscheidet</p>
<p>Wird die Hausfassade einer Wohnungseigentumsanlage dadurch verunstaltet, das ein Wohnungseigentümer an seinem Balkon ein Katzennetz anbringt, dann muss dieses wieder entfernt werden, wenn dies die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Katzennetz durch einen Eingriff in das Mauerwerk befestigt wurde oder nicht. Entscheidend ist alleine der optische Eindruck.<br />
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az.: 2Z BR 38/03 </p>
<p>Für Eigentümerhäuser gelten leider sehr eigene Gesetze und somit auch Rechte für die Mieter dieser Wohnungen, was ich in anderer Sache selber erfahren mußte und mir durch einen Anwalt bestätigt wurde.</p>
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