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Katzenhasser schießt Kater in den Kopf

Tierrechtsorganisation PETA setzt Belohnung aus und warnt vor Bagatellisierung von Tierquälerei:  Opfer eines gnadenlosen Tierquälers wurde nun der Kater Macello aus Ludwigsburg. Der Freigänger-Kater befand sich wie üblich auf seinen Streifzügen durch die Stresemann-, Moser- und Imbröderstraße im Ludwigsburger Westen, als ein bislang unbekannter Katzenhasser mit einer kleinkalibrigen Waffe aus nächster Nähe auf seinen Kopf schoss. Als Marcello am 20.02. nach Hause kam, war der Schreck groß: der Schuss in den Kopf des Vierbeiners endete erst kurz vor dem Auge und die Verbrennungsränder rund um den Einschuss ließen auf eine sehr kurze Schussdistanz schließen. Marcello hat überlebt, Langzeitfolgen sind noch nicht absehbar, wahrscheinlich wird er auf einem Auge erblinden. Marcellos Tierärztin gab an, der Schuss sei fast aufgesetzt gewesen. Aufgrund der besonderen Schwere und Boshaftigkeit dieser Tat, setzt die als besonders förderungswürdig anerkannte Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohung von 500€ für Hinweise aus, die zur Ergreifung des Täters führen.

Wer Hinweise zur Tat geben kann, möge sich bitte bei PETA Deutschland e.V. melden. Die Fakten werden an die zuständige Polizeistelle weitergeleitet, auf Wunsch wird der Name des Anrufers jedoch vertraulich behandelt! Hinweise bitte an: 0049-172–710–3632.

„Ein Mensch, der ein Tier aus solch kurzer Entfernung erschießt, hat nur ein Ziel: es eiskalt zu töten“, so Nadja Kutscher von PETA Deutschland e.V.. „Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der Täter auch weiterhin gewalttätige Neigungen ausleben wird – vielleicht auch am Menschen.“ Dies haben Beispiele aus der Vergangenheit immer wieder gezeigt – Ronny Rieken, beispielsweise, der Mörder von Christiane Nytsch und Ulrike Everts, hat vor seinen Taten am Menschen Hunde und Katzen umgebracht.

Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren unsere Aufmerksamkeit verlangen. Tierquälerei ist ein Straftatbestand und kann mit einer Geldbuße oder einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden.
In einer Broschüre greift PETA Deutschland e.V. das Thema „Tierquälerei und Gewaltstraftäter“ auf und zeigt, wie eng Tierquälerei und Gewalt gegen Menschen miteinander verbunden sind. Die Broschüre kann als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.peta.de/staatsanwalt

Text: PETA.de, 05.03.2009

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