Gefängnisstrafe für Katzenmörder
Selten genug wird Tierquälerei mit Gefängnis bestraft. Umso erfreuter bin ich über das Urteil einer tierfreundlichen Berliner Richterin, die für die brutale Tötung eines Katers eine Gefängnisstrafe von 7 Monaten ohne Bewährung verhängte. In (Berlin-)Marzahn hatte ein 37-jähriger Mann im August 2007 in angetrunkenem Zustand seinen 2-jährigen Kater aus dem 5. Stock eines Plattenbaus getreten. Das Tier erlag seinen schweren Verletzungen. Die Straftat wurde durch eine Nachbarin zur Anzeige gebracht.
Der Katzenmörder entschuldigte vor Gericht die abscheuliche Tat mit “einer Kurzschlussreaktion”, weil der Kater angeblich überall Dreck gemacht hatte. Doch in Wirklichkeit war der Mann wütend und frustriert, weil ihn seine 19-jährige Freundin wenige Tage vor der Tat mit dem Kater sitzen ließ.
Das Pärchen hatte sich 2006 zwei Katzen angeschafft, angeblich zum “Spielen und Schmusen”. Die 19-jährige Exfreundin sagte allerdings vor Gericht aus, dass der Mann die Katzen gar nicht mochte, und damit ist sie in meinem Augen mit verantwortlich für den Tod des Katers.
Diese Tat ist wieder einmal ein Beispiel dafür, wie rücksichtslos Menschen mit hilflosen Tieren umgehen und sie – wie hier im Trennungsfall – einfach zurücklassen. Das Schicksal des Katers und das drohende Unheil waren vorhersehbar, diese Frau hätte wissen müssen, dass aus einem Katzenhasser niemals ein Katzenfreund wird.
Es bleibt nur zu hoffen, dass sich auch andere Richter an diesem Urteil ein Beispiel nehmen und Tiermord und Tierquälerei endlich hart bestrafen.
Tags: Gewalt gegen Tiere, Tierleid, Tiermord, Tierquälerei
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Na endlich mal.
Viele noch grausamere Tierquälereien und -tötungen werden sogar noch weniger bestraft. Tiere sollten im Gesetz eigen behandelt werden, nicht als Menschen aber auch nicht als Sachen, die “beschädigt” werden.