Tierarzt wird deutlich teurer
Tierärzte dürfen ihre Leistungen nicht willkürlich in Rechnung stellen, sondern müssen sich streng an der Gebührenordnung für Tierärzte orientieren, kurz GOT genannt. Diese GOT ist nun vom Bundesrat angehoben worden und zwar um 12 %. Gleichzeitig wurde der so genannte Ostabschlag von bis dato 10 % abgeschafft. Das bedeutet für Tierhalter im Osten, dass sie ab nun mit 22 % höheren Tierarztkosten zu rechnen haben. Begründet wurde die Anhebung der Gebührensätze vor allem mit steigenden Kosten für Personal, medizinische Geräte und Räumlichkeiten sowie den daraus resultierenden wachsenden Nebenkosten.
Demnach muss ein Tierhalter für die Kastration einer weiblichen Katze nun mindestens 100 € entrichten. Verlangt der Tierarzt weniger, verstößt er gegen das Gesetz. Frau Dr. Hölscher, Tierärztin der aktion tier e.V., kommentiert die Anhebung folgendermaßen: „Im Prinzip gleicht die Erhöhung nicht einmal die Inflationsrate der letzten Jahre aus. Trotzdem ist sie für viele Tierbesitzer hart nachdem sich die Schere zwischen arm und reich immer weiter öffnet.“
Ausnahmen darf der Tierarzt trotzdem nur in begründeten Einzelfällen machen. Dies muss dann schriftlich dokumentiert und festgehalten werden. Einzig Tierheime und andere geschlossene Tierbestände können mit niedergelassenen Tierärzten Betreuungsverträge abschließen und auf diesem Wege Gebühren unterhalb der GOT aushandeln. Musterverträge in diesem Zusammenhang finden sich unter www.bundestieraeztekammer.de.
Quelle:
aktion tier – menschen für tiere e.V.
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Tags: Kastration, Tierhaltung
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